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BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT

Für wen wir da sind
Selbstständige und an einer Selbstständigkeit Interessierte (branchenunabhängig)

Unser Leistungsspektrum
  • Gründungszuschuss: Zur Sicherung des Lebensunterhaltes und zur sozialen Sicherung können Sie ab Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit einen Gründungszuschuss erhalten.
  • Eingliederungszuschuss: Die Arbeitsagentur kann Sie bei der Einstellung und Beschäftigung Arbeitsloser unterstützen. Beispielsweise können bei der Eingliederung von Arbeitnehmern/innen Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten gewährt werden, wenn deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegenden Umständen erschwert wird.
  • Anspruchsvoraussetzungen für beide Förderleistungen: Ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, sowie die Dauer und Höhe muss im Beratungsgespräch geklärt werden. Wichtig ist, dass öffentliche Fördermittel immer vor der Existenzgründung, bzw. vor der Einstellung einer neuen Arbeitnehmerin/eines neuen Arbeitnehmers beantragt werden müssen.

Setzen Sie sich gerne mit Ihrer Agentur für Arbeit Rosenheim in Verbindung und informieren sich über die Fördervoraussetzungen. Dort erhalten Sie auch die Antragsunterlagen.


Kontaktdaten:
Wittelsbacher Straße 57, 83022 Rosenheim

Sabine Mehlhart
Arbeitsvermittlerin und Ansprechpartnerin für Existenzgründer
Telefon: 0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer)
Telefon: 0800 4 5555 20 (Arbeitgeber)
Telefax: 08031 202 505
E-Mail: Rosenheim.121-Vermittlung@arbeitsagentur.de

www.arbeitsagentur.de